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Lernen Sie Steuern zu sparen – werden Sie Steuerberater

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Der Steuerberater ist in Deutschland freiberuflich tätig. Der Tätigkeitsbericht sowie die Voraussetzungen für die Zulassung sind im Steuerberatungsgesetz sowie in der Durchführungsverordnung geregelt.

Das Berufsbild des Steuerberaters ist sehr breit gefächert. So gehört zu seinen Aufgaben die Beratung seiner Mandanten in steuerrechtlichen Angelegenheiten. Weiterhin gehört zu seinen Aufgaben die Buchhaltung gewerblicher Mandanten, das Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Arbeitnehmer, Jahresabschlüsse, Einnahmen- Überschuss- Rechnungen, die Anfertigung von Steuererklärungen für gewerbliche sowie private Mandanten und die Vertretung vor Finanzgerichten. Für seine Arbeit erhält der Steuerberater ein Honorar, welches sich nach der Steuerberatergebührenverordnung richtet.

Studium finanzieren

Bevor Sie sich entspannt und voller Enthusiasmus ins Studium stürzen kann gilt es eine der wichtigsten Fragen zu klären, die Finanzierung. Falls Ihre Eltern Sie nicht komplett unterstützen können, gibt es noch die Möglichkeit einen Nebenjob anzunehmen. Dies ist jedoch mit sehr viel Stress verbunden und gerade vor wichtigen Prüfungen fehlt dann die Zeit, um ausreichend zu lernen. Doch Sie haben auch noch andere Möglichkeiten Ihr Studium zu finanzieren.

Die bekannteste Fördermöglichkeit ist sicherlich das BAföG. Es handelt sich dabei um eine staatliche Fördermaßnahme, die auch Menschen aus einkommensschwächeren Familien ein Studium ermöglichen soll. Die Vorteile des BAföG liegen vor allem in den recht großzügigen Rückzahlungsmodalitäten. Sie müssen erst fünf Jahre nach Ende der Höchststudiendauer mit der Rückzahlung beginnen. Außerdem müssen auch nur 50 Prozent der Förderungssumme zurückbezahlt werden. Hierbei beträgt die Höchstsumme 10000 Euro. Zudem ist die Rate mit 315 Euro pro Quartal sehr moderat. Wenn Sie die Summe in einem Betrag zurückzahlen, erhalten Sie zudem einen weiteren Nachlass von 50 Prozent. Auch für besonders gut absolvierte Studien werden Nachlässe gewährt. Außerdem können Sie den Betrag auch stunden, wenn Sie weniger als 960 Euro pro Monat verdienen.

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Beantragung eines Bildungsdarlehen bei einer Bank. Sie erhalten dabei die Darlehenssumme in monatlichen Beträgen ausbezahlt. Bei einem privatwirtschaftlichen Studiendarlehen beginnen Sie mit der Rückzahlung in der Regel ein Jahr nach Studienende. Je nach Bank können Sie beim Abschluss des Darlehens auch eine spätere Rückzahlung festlegen. Sie zahlen den Kreditbetrag in gleich leibenden monatlichen Raten zurück. Die Regeln für die Rückzahlung ist hier strenger als beim staatlichen BAföG. Stundungsmöglichkeiten bestehen bei Banken in der Regel nicht.

BAFÖG

Die Abkürzung BAFÖG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieses wurde in den 70iger Jahren erlassen, um auch Kindern aus einkommensschwachen Familien die Möglichkeit zum Studium zu geben. Im Jahre 2001 wurde das BAFÖG neu reformiert und mit höheren Freibeträgen sowie Begrenzungen bei der Rückzahlung ausgestattet.

Um BAFÖG zu erhalten, müssen Sie deutscher Staatsbürger sein. Unter gewissen Voraussetzungen können allerdings auch ausländische Personen BAFÖG erhalten. Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie entsprechende Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen. Bei MA-Studiengängen liegt die Grenze bei der Vollendung des 35 Lebensjahres. Neben dem Studium an Hochschulen und Fachhochschulen kann auch für eine Ausbildung an weiterführenden Schulen BAFÖG beantragt werden.

Die Höhe des BAFÖG hängt von Ihrem Bedarf sowie Ihrem Vermögen und Einkommen ab. Außerdem spielt das Einkommen der Eltern eine Rolle. Das Vermögen der Eltern wird hingegen zur Berechnung nicht herangezogen. Neben einem Grundbedarf zählen unter anderem Zuschüsse für Mietkosten, Krankenversicherungszuschlag und Pflegeversicherungszuschlag zum persönlichen Bedarf dazu. Eine Förderung wird generell nur im Rahmen der Förderungshöchstdauer gewährt. Diese ergibt sich aus der Regelstudienzeit Ihres Studienganges.

Mit Ausnahme des Schüler-BAFÖG erfolgt die Rückzahlung fünf Jahre nach Ablauf der Studienhöchstdauer. Sie müssen 50 Prozent der erhaltenen Förderung zurückzahlen bis zu einem Höchstbetrag von 10000 Euro. Sie können den offenen Betrag in Raten von 315 Euro pro Quartal zurückzahlen. Verdienen Sie weniger als 960 Euro pro Monat, können Sie Rückzahlung für ein Jahr stunden lassen. Zudem gibt es eine Reihe von Nachlässen. Zahlen Sie das Geld in einer Summe zurück, können Sie einen weiteren Nachlass von 50 Prozent erhalten. Auch bei einer außerordentlich guten Leistung während des Studiums erhalten Sie einen Nachlass auf die Rückzahlung.