Die Abkürzung BAFÖG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieses wurde in den 70iger Jahren erlassen, um auch Kindern aus einkommensschwachen Familien die Möglichkeit zum Studium zu geben. Im Jahre 2001 wurde das BAFÖG neu reformiert und mit höheren Freibeträgen sowie Begrenzungen bei der Rückzahlung ausgestattet.
Um BAFÖG zu erhalten, müssen Sie deutscher Staatsbürger sein. Unter gewissen Voraussetzungen können allerdings auch ausländische Personen BAFÖG erhalten. Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie entsprechende Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen. Bei MA-Studiengängen liegt die Grenze bei der Vollendung des 35 Lebensjahres. Neben dem Studium an Hochschulen und Fachhochschulen kann auch für eine Ausbildung an weiterführenden Schulen BAFÖG beantragt werden.
Die Höhe des BAFÖG hängt von Ihrem Bedarf sowie Ihrem Vermögen und Einkommen ab. Außerdem spielt das Einkommen der Eltern eine Rolle. Das Vermögen der Eltern wird hingegen zur Berechnung nicht herangezogen. Neben einem Grundbedarf zählen unter anderem Zuschüsse für Mietkosten, Krankenversicherungszuschlag und Pflegeversicherungszuschlag zum persönlichen Bedarf dazu. Eine Förderung wird generell nur im Rahmen der Förderungshöchstdauer gewährt. Diese ergibt sich aus der Regelstudienzeit Ihres Studienganges.
Mit Ausnahme des Schüler-BAFÖG erfolgt die Rückzahlung fünf Jahre nach Ablauf der Studienhöchstdauer. Sie müssen 50 Prozent der erhaltenen Förderung zurückzahlen bis zu einem Höchstbetrag von 10000 Euro. Sie können den offenen Betrag in Raten von 315 Euro pro Quartal zurückzahlen. Verdienen Sie weniger als 960 Euro pro Monat, können Sie Rückzahlung für ein Jahr stunden lassen. Zudem gibt es eine Reihe von Nachlässen. Zahlen Sie das Geld in einer Summe zurück, können Sie einen weiteren Nachlass von 50 Prozent erhalten. Auch bei einer außerordentlich guten Leistung während des Studiums erhalten Sie einen Nachlass auf die Rückzahlung.